ERSTBERATUNG

Besteht ein Verdacht auf eine Sehbehinderung (Hör-Sehbehinderung) oder ist eine Fehlfunktion des Sehens durch Augen- oder Kinderärzte festgestellt worden, empfiehlt sich eine Förderung durch die Spezialisierte HFE Low Vision Pädagogik.

In der Erstberatung werden die Fragen zur Sehentwicklung und allgemeinen Entwicklung des Kindes aufgenommen und gemeinsam das weitere Vorgehen besprochen. Wenn sich zeigt, dass spezialisierte Heilpädagogische Früherziehung Low Vision Pädagogik für das Kind eine geeignete Hilfe ist, werden die erfassten Angaben der zuständigen Abklärungsstelle zugestellt. Die interdisziplinäre Abklärungsstelle entscheidet über das weitere Vorgehen.

Die Erstberatung dauert ungefähr eine Stunde und ist für die Eltern kostenlos. Eltern und Fachpersonen (mit Einverständnis der Eltern) können sich direkt beim LVZ für eine Erstberatung anmelden.